Um einzuordnen, wie gravierend ein Störfall ist, gibt es die Internationale Bewertungsskale für nukleare Ereignisse (International Nuclear Event Scale, kurz INES). Sie bezieht sich auf kleinere Betriebsstörungen ebenso wie schlimme Unfälle und reicht von 0 (praktisch keine sicherheitstechnische Bedeutung) bis 7 (katastrophaler Unfall mit schwerster Freisetzung von Radioaktivität). Ab Kategorie 2 gilt eine internationale Meldepflicht gegenüber der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA.
Für deutsche Atomkraftwerke gibt es eine zusätzliche Einteilung von Ereignissen in die Dringlichkeitsstufen S (Sofortmeldung an die zuständige Behörde), E (Eilmeldung, binnen 24 Stunden) und N (Normalmeldung: binnen einiger Tage). Stufe S kam erst sehr selten zur Anwendung, etwa 2001, als in Philippsburg beim Anfahren eines Blocks das Notkühlsystem nicht vorschriftsgemäß befüllt war - nach INES ein Störfall der Kategorie 2.
Unter dem Begriff GAU - größter anzunehmender Unfall - versteht man den schwersten Störfall in einem Atomkraftwerk, für den die Sicherheitssysteme ausgelegt sind. In der Amtssprache heißt er deshalb "Auslegungsstörfall".
Ein GAU ist somit nicht der schlimmstmögliche Fall, sondern eine von den Sicherheitsbehörden vorgegebene Definition einer bestimmten Störfall-Schwere. Erleidet ein vorschriftsgemäßes Akw einen GAU, darf die Umwelt nicht über die Grenzwerte hinaus verstrahlt werden.
"Super-GAU" hat sich dagegen als Bezeichnung für einen nicht mehr beherrschbaren Störfall eingebürgert - amtssprachlich heißt das dann "auslegungsüberschreitender Störfall.
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