Radioaktivität

Im Vergleich zu relativ häufigen C-Einsätzen besteht im A-Einsatz vor allem das Problem, dass die Gefahr nicht von unseren Sinnesorganen wahrgenommen werden kann.
Chemische Stoffe kann der Mensch oftmals (aber keineswegs immer!) über seine Sinne oder unmittelbare Folgen, wie Schwindelgefühl und Übelkeit, wahrnehmen.
Radioaktive Strahlung jedoch kann nur die Messtechnik sichtbar machen.




 

Dosisleistungsmess- und warngeräte

verschiedene Dosisleistungsmess- und warngeräte, sowie ein ausschließlicher Dosisleistungswarner; das 6150-AD6-Gerät kann mit verschiedenen externen Sonden versehen werden



Dosisleistungsmessgeräte werden verwendet, um die in die Zählsonde (z.B. ein Geiger-Müller-Zählrohr) eingefallene Strahlung einer Strahlenquelle je Zeiteinheit zu messen. Diese bezeichnet man als Dosisleistung (stark vereinfachte Erklärung).
Gemessen wird in der Einheit "Sievert je Zeiteinheit", üblicherweise pro Stunde: nSv/h, µSv/h, mSv/h, Sv/h.
Diese Geräte werden verwendet, um überhaupt das Vorhandensein einer Strahlungsquelle zu prüfen, sie zu lokalisieren und um den Gefahrenbereich um die Quelle herum festzulegen.
Die oben gezeigten Geräte sind speziell für den Feuerwehreinsatz konstruiert; sie sind robust, beleuchtet und mit maximal vier Knöpfen bedienbar.
Eine Ausnahme bildet das graue Gerät in der Bilderreihe: hierbei handelt es sich lediglich um ein Dosisleistungswarngerät, das beim Erreichen einer bestimmten Dosisleistung Alarm gibt. Solche Geräte werden vor allem von Einsatzkräften genutzt, die nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich arbeiten und vor dessen Betreten gewarnt werden müssen. Neuerdings ergeben sich weitere Einsatzgebiete: im Brand- oder Hilfeleistungseinsatz auf der Straße kann z.B. vor sogenannten "Schmutzigen Bomben" oder dem Schmuggel radioaktiven Materials gewarnt werden.



Dosismess- und warngeräte

Dosismess-/warngeräte und Filmplakette



Dosismessgeräte sind Geräte mit denen festgestellt wird, wie hoch die Strahlendosis ist, die eine Person an der Stelle an der das Gerät getragen wurde, aufgenommen hat.
Die Strahlendosis ist die Gesamtmenge, die während des Gebrauchs des Geräts gezählt wurde. Im Gegensatz zur Dosisleistung wird keine Aussage über die momentan von der Quelle ausgehende Strahlung (Leistung) getroffen.
Diese Geräte dienen zum einen der Dokumentation der Dosis die eine bestimmte Person aufgenommen hat, zum anderen - wenn das Gerät auch als Dosiswarngerät ausgelegt ist - dazu, den Träger beim Erreichen einer bestimmten Warnschwelle zu informieren.
Die Feuerwehr kennt verschiedene Richt- und Grenzwerte, die an diesen Geräte eingestellt werden können und nach Art und Weise des Schadenfalls verschieden sind. So ist der Richtwert zur Menschenrettung wesentlich höher, als zum Schutz von Sachwerten.
Eine Ausnahme bildet die Filmplakette, die ausschließlich der Aufzeichnung der Dosis dient und nur nachträglich ausgewertet werden kann; sie ist der einzig gültige amtliche Nachweis.



Kontaminationsnachweisgeräte

Kontaminationsnachweisgeräte - das Dosisleistungsmessgerät A6 (s.o.) kann mit einer Großflächensonde oder einer Handsonde zum Kontaminationsnachweisgerät umgerüstet werden



Mit Kontaminationsnachweisgeräten wird die Verschmutzung von Oberflächen (Kontamination) mit radioaktiven Materialien, z.B. Stäuben und Flüssigkeiten, nachgewiesen. Dafür sind sie mit einer großflächigen Messonde ausgerüstet die die Zerfallsimpulse detektiert, die auf sie auftreffen. Es können im Einsatz keine Rückschlüsse auf die Leistung der Strahlenquelle geschlossen werden (Dosisleistungsmessgeräte). Dafür sind diese Geräte jedoch sehr empfindlich und reagieren äußerst schnell.
Eingesetzt werden diese Geräte zur Untersuchung von Personen, Materialien und Fahrzeugen, die z.B. im Einsatz waren.
Hierfür wird standardmäßig ein sogenannter Dekontaminationsplatz eingerichtet, dessen Aufbau, Gliederung, Materialbestückung und Personal einem genau durchdachten Ablauf folgen. Dieser stellt sicher, dass Personen und Materialien aus dem Einsatzbereich heraus verschiedenen Mess- und Dekontaminationstätigkeiten zugeführt werden, die nicht umgangen werden können. Aufgabe dieser Einrichtung ist es, nichtkontaminierten Personen ein zügiges Entfernen zu ermöglichen und kontaminierte Personen mittels erster Maßnahmen möglichst zu dekontaminieren. Sollte dies nicht vollständig möglich sein, werden die Betroffenen unverzüglich speziellen Zentren zur Fachdekontamination zugeführt. Weiterhin werden hier kontaminierte Materialien ausgesondert und zur weiteren Behandlung durch die Gewerbeaufsichtsbehörde vorbereitet.