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 | Aufgaben |
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Unsere Aufgabe besteht darin, Gefahren zu bekämpfen, die von Herstellung, Einsatz, Lagerung, Transport und Nutzung von ABC-Stoffen ausgehen können. Unter ABC-Stoffen versteht man Materialien, von denen atomare (A), biologische (B) oder chemische (C) Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen. Seit einiger Zeit ist auch die Abkürzung CBRN gebräuchlich; dabei wird neben chemischen (C) und biologischen (B) Gefahren auch zwischen radiologischen (R) und nuklearen (N) unterschieden. Unterscheidungsmerkmal ist die Ausbringungsart; nuklear bezeichnet hierbei eine Kernwaffenexplosion, radiologisch alle anderen Verbreitungsarten, wie z.B. Transportunfälle, aber auch sogenannte "Schmutzige Bomben".
Kommt es zu einem ABC-Einsatz, so wird zunächst die Ortsfeuerwehr die Unaufschiebbaren Erstmaßnahmen durchführen und uns alarmieren. Unsere Einheit besteht aus Komponenten der Allgemeinen Ausrüstung der Feuerwehr und speziellen Gefahrstoffkomponenten. Der Einsatz dieser Sonderausrüstung in Verbindung mit unserer Ausbildung wird unter dem Begriff der Fachspezifischen Ergänzungsmaßnahmen zusammengefasst.
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Erkundung von ABC-Gefahren
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Erkundung radioaktiv, biologisch und chemisch kontaminierter Gebiete
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Meldung von Erkundungsergebnissen
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Probenahme
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Kennzeichnung und messtechnische Überwachung kontaminierter Flächen
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Erfassung und Meldung örtlicher Wetterdaten
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Dekontamination
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Dekontamination von Einsatzkräften und sonstiger an der Einsatzstelle angetroffener Personen
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Mitwirkung an der stationären Dekontamination von Personen in Notfallstationen oder sonstigen behelfsmäßigen Einrichtungen
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Dekontamination von Fahrzeugen und sonstigem Großgerät mit dem Ziel, dass von diesen keine radioaktiven, biologischen oder chemischen Gefahren ausgehen (Dekon-P)
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Dekontamination von einsatzwichtigem Gerät und Schutzausrüstung, mit dem Ziel der Erhaltung der Einsatzbereitschaft bei unterbrochenem oder unzureichendem Nachschub (Dekon-G)
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Gefahrenabwehr
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Rettung verunfallter Personen aus dem Gefahrenbereich
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technischen Einsatzmaßnahmen wie Eindämmen, Auffangen, Umpumpen,
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Abdichten, sowie Ausrüstung und Überwachung der eingesetzten Trupps
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Sicherung
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Festlegung, Markierung und Absperrung des Gefahrenbereichs
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Dekontamination (Entgiftung)
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(siehe hierzu auch: Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz, Stand 2005)
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